Gemäß § 35 Abs. 1 bis 3 des Kärntner Jagdgesetzes 2000 (K-JG), LGBL.Nr. 21/2000 (WV) in der Fassung LGBl. Nr. 49/2018, wurde die Abrechnung der Jagdpachtanteile für das Jagdjahr 2018 erstellt.
Das erstellte Verzeichnis, über die auf die einzelnen Grundeigentümer entfallenden Anteile, wird gemäß § 35 leg. cit. vom
06.02.2019 bis 20.02.2019
im Gemeindeamt St. Margareten im Rosental, Zimmer 3, während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt.
Beschwerden gegen die Abrechnung oder gegen die Feststellung der Anteile sind innerhalb von zwei Wochen, vom Tag der Kundmachung gerechnet, beim Bürgermeister der Gemeinde St. Margareten im Rosental schriftlich einzubringen.
Gemäß § 35 Abs. 4 leg. cit. sind rechtskräftig festgestellte Anteile am Jagdpachtanspruch den Berechtigten oder den durch Vollmacht ausgestatteten Vertretern auszuzahlen.
DER BÜRGERMEISTER
(Lukas Wolte)