Weiters habe Sie hier auch die Möglichkeit, den Veranstaltungskalender als pdf. Datei herunterzuladen.
Laut den gesetzlichen Bestimmngen des Veranstaltungsgesetzes 2010 wird nur mehr zwischen freien Veranstaltungen und bewilligungspflichtigen Veranstaltungen unterschieden. Welche Veranstaltungen zu den freien bzw. zu den bewilligungspflichtigen Veranstaltungen gehören finden sie im § 6 und § 7 des Veranstaltungsgesetzes 2010. Nachfolgend finden Sie daher auch einen Link zum Veranstaltungsgesetz 2010.
Kärntner Veranstaltungsgesetz 2010
Nähere Auskünfte dazu erhalten Sie am Gemeindeamt, Tel: 04226 218, Fax: 04226 218 20,
Email: st-margareten@ktn.gde.at
Onlineformular
Veranstaltungsanmeldung