Nachfolgend finden Sie zusammengefasst Informationen zum Ablauf der Landtagswahl.
Bitte beachten Sie auch die Informationen auf der amtlichen Wahlinformation, die jedem Wahlberechtigten in den nächsten Tagen per Post zugestellt wird.
Ein wichtiger Tipp:
Nehmen Sie die „Amtliche Wahlinformation“ mit ins Wahllokal, dann findet man
Sie leichter im Wählerverzeichnis.
Wahlrecht
Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet (geboren am 04.03.2002 und älter, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in Kärnten am Stichtag (02.01.2018) den Hauptwohnsitz haben.
Auslandsösterreicher und EU-Bürger haben kein Wahlrecht.
Wahltag und Wahlzeit
Wahltag ist Sonntag, der 4. März 2018.
In der Gemeinde St. Margareten im
Rosental können Sie von 8.00 bis 15.00
Uhr Ihre Stimme abgeben.
Das Wahllokal befindet sich in der Volksschule St.
Margareten im Rosental – Erdgeschoss – 1. Klasse.
Vorgezogene Stimmabgabe
Auch diesmal gibt es die Möglichkeit der vorgezogenen Stimmabgabe. Der
Termin für den vorgezogenen Wahltag ist
Freitag,
der 23. Februar 2018. Die Wahlzeit für den vorzeitigen Wahltag wurde in der
Gemeinde
St. Margareten im Rosental von 18.00
bis 20.00 Uhr festgesetzt. Das Wahllokal für den vorzeitigen Wahltag
befindet sich ebenfalls in der Volksschule St. Margareten im Rosental –
Erdgeschoss – 1. Klasse.
ACHTUNG
Am vorzeitigen Wahltag (23.02.2018) ist eine
Stimmabgabe mittels Wahlkarte nicht möglich!
Die Verfügungen der Gemeindewahlbehörde für die Wahl des Kärntner Landestages können Sie nachfolgend als .pdf Datei herunterladen.
Wie kann man wählen, wenn man am Wahltag (04.03.2018) nicht in der Hauptwohnsitzgemeinde ist?
Wahlberechtigte, die voraussichtlich am Wahltag verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, etwa wegen Ortsabwesenheit benötigen zur Ausübung des Wahlrechtes eine Wahlkarte.
Die Wahlkarte kann hier Online beantragt werden.
Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 28. Februar 2018. Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.