Atypische Schadorganismen im Pflanzenbereich sind jene, die nicht gewöhnlich bei uns vorkommen und ein großes Potenzial besitzen, Schäden im Pflanzenbau und Privatgarten verursachen. Somit unterliegen solche Schadorganismen gesetzlichen Regelungen, welche mitunter auch die Meldepflicht im Verdachtsfall vorsieht.
Einer der in Kärnten momentan relevanten atypischen Schadorganismen ist dem nachfolgenden Infoblatt zu entnehmen. Anzumerken ist, dass neben dem im Infoblatt angeführten Schädling noch etliche weitere existieren, diese aber für das Bundesland Kärnten momentan keine akute Gefahr darstellen.
Es sollte demnach eine Verdachtsmeldung erstattet werden, wenn der Schadorganismus gänzlich unbekannt ist oder auffällige, einzigartige Symptome der betroffenen Pflanzen auftreten.
Meldepflicht
Die Meldepflicht gilt für jedermann und dient der frühzeitigen Erkennung eines möglichen Befalls mit einem atypischen Schaderreger.
Die Feuerbrandbeauftragten der Gemeinden werden zukünftig als Pflanzenschutzbeauftragte fungieren.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei:
Amtlicher Pflanzenschutzdienst
Amt der Kärntner Landesregierung – Abt. 10
Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt
Telefon: 050 536 11 417
Email: abt10.agrarrecht@ktn.gv.at
Internet: www.landwirtschaft.ktn.gv.at
Bild: © / Thomas Max Müller / pixelio.de
www.pixelio.de