In der Landestierschutzreferentenkonferenz am 09. März 2016 in Krems wurde beschlossen die Anzahl der nach § 24 a TschG zu registrierenden Hunde zu erhöhen. Derzeit sind von ca. 600 000 in Österreich gehaltenen Hunden nur ca. 400 000 registriert.
Laut § 24a des Tierschutzgesetzes ist jeder in Österreich gehaltene Hund mit einem Mikrochip zu kennzeichnen und auf seinen Tierhalter in der HDB zu registrieren. Dies gilt auch für Hundewelpen vor der Weitergabe.
Nähere Informationen zur Chip- und Registrierungspflicht für Hunde finden Sie nachfolgend im INFO - Folder des Bundesministeriums für Gesundheit.