Formular: Heiratsurkunde (international) – Antrag auf Ausstellung
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Themen:
Ehe
Beschreibung
Mit diesem Formular können Sie eine internationale Heiratsurkunde beantragen. Für die Ausstellung einer internationalen Heiratsurkunde ist in Österreich das Standesamt der Eheschließung zuständig.
Für Eheschließungen vor dem 1.8.1938:
Das Pfarramt der Kirchengemeinde des Trauungsortes
Für Eheschließungen vom 1.8.1938 bis 31.12.1938:
Die Bezirksverwaltungsbehörde, die für den Trauungsort örtlich zuständig ist:
Die Bezirkshauptmannschaft
In Statutarstädten: der Magistrat
In Wien: die Standesämter in Wien
Für Eheschließungen nach dem 1.1.1939:
Die Personenstandsbehörde, die für den Trauungsort örtlich zuständig ist:
Anfallende Kosten und Gebühren
Antrag:
Mündlich: gebührenfrei
Schriftlich: 14,30 Euro Bundesgebühr
Ausstellung einer Heiratsurkunde: 9,30 Euro (7,20 Euro Bundesgebühr plus 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe)
HINWEIS Bei Zusendung der Heiratsurkunde entstehen in der Regel weitere Kosten. Erkundigen Sie sich beim zuständigen Standesamt.
Unterlagen
Bei persönlicher Vorsprache: amtlicher Lichtbildausweis
Eventuell Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses
Hinweise
Die Heiratsurkunde gehört neben der Geburtsurkunde, der Sterbeurkunde und der Partnerschaftsurkunde zu den vier wesentlichen Personenstandsurkunden.
Die Heiratsurkunde enthält
die Familiennamen und die Vornamen der Eheleute,
ihre Familiennamen vor der Eheschließung,
ihren Wohnort,
den Tag, den Ort und die Eintragung ihrer Geburt,
die Zugehörigkeit zu einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft und
den Tag und den Ort der Eheschließung.
Im Vermerk der Heiratsurkunde kann zusätzlich noch Folgendes festgehalten werden:
Angaben zur Führung eines Doppelnamens und Bestimmung, welcher Bestandteil gemeinsamer Familienname werden soll
Bestimmung des Familiennamens der aus der Ehe stammenden Kinder
Weitere namensrechtliche Vorgänge im Zusammenhang mit der Ehe
Auflösung oder Nichtigerklärung der Ehe
HINWEIS Etwaige akademische Grade und Berufsbezeichnungen bzw. Standesbezeichnungen werden dem Namen beigefügt.Die internationale Heiratsurkunde wird mehrsprachig, in der Regel zehnsprachig, ausgestellt.