Gemeinde St. Margareten
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Formulare nach Themen

Veranstaltung - Durchführung

Thema Gewerbe
Beschreibung Öffentliche Veranstaltungen sind grundsätzlich melde- oder bewilligungspflichtig und dürfen nur in
rechtskräftig genehmigten Betriebsstätten stattfinden. Die zuständige Veranstaltungsbehörde ergibt
sich aus der Art der Veranstaltung und ist in den meisten Fällen der Bürgermeister jener Gemeinde,
in der der Veranstaltungsort liegt. Mit diesem Formular erfolgt die Meldung/Antragstellung an die
ausgewählte Gemeinde zusammen mit einer Prüfung der tatsächlichen Zuständigkeit.

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Nächste Veranstaltung:

Samstag, 18.02.2012
Sportler - Faschingsball

Sonntag, 19.02.2012
1. St. Margaretener Zipfelbobrennen

Samstag, 17.03.2012
Bauernausflug des ÖVP Bauernbundes - Ortsgruppe St. Margareten

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