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Feuerungsanlage über 50 kW – Errichtung, Änderung
| Thema | Bauen |
|---|---|
| Beschreibung |
Für die Errichtung und die Änderung von zentralen Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung über 50 kW ist im Land Kärnten eine Baubewilligung notwendig, für eine Etagenheizung nur dann, wenn sie mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird. |

















