Gemeinde St. Margareten
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Feuerungsanlage über 50 kW – Errichtung, Änderung

Thema Bauen
Beschreibung Für die Errichtung und die Änderung von zentralen Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung
über 50 kW ist im Land Kärnten eine Baubewilligung notwendig, für eine Etagenheizung nur dann,
wenn sie mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird.

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Nächste Veranstaltung:

Samstag, 18.02.2012
Sportler - Faschingsball

Sonntag, 19.02.2012
1. St. Margaretener Zipfelbobrennen

Samstag, 17.03.2012
Bauernausflug des ÖVP Bauernbundes - Ortsgruppe St. Margareten

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