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Formulare A - Z
Mitteilung über das Abbrennen eines Brauchtumsfeuers
| Thema | Diverses |
|---|---|
| Beschreibung |
Rechtliche Informationen zum Abbrennen eines Brauchtumsfeuers (1) Das Verbrennen von biogenen Materialien für Feuer im Rahmen der nachgenannten Brauchtumsveranstaltungen ist im gesamten Landesgebiet zulässig.
Als Brauchtumsfeuer gelten: |

















