Gemeinde St. Margareten
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Formulare A - Z

Mitteilung über das Abbrennen eines Brauchtumsfeuers

Thema Diverses
Beschreibung Rechtliche Informationen zum Abbrennen eines Brauchtumsfeuers
(1) Das Verbrennen von biogenen Materialien für Feuer im Rahmen der nachgenannten Brauchtumsveranstaltungen ist im gesamten Landesgebiet zulässig.

Als Brauchtumsfeuer gelten:
1. Osterfeuer und Fackelschwingen in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag
2. Sommersonnwendfeuer, in der Nacht von 21.06. auf 22.06. und am darauffolgenden Wochenende
3. 10.-Oktober-Feuer in der Nacht von 09.10. auf 10.10.

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Nächste Veranstaltung:

Dienstag, 22.05.2012
Muttertagsfahrt des Seniorenbundes

Donnerstag, 07.06.2012
Fronleichnams - Festmesse mit Prozession in St. Margareten

Samstag, 09.06.2012
SV St. Margareten im Rosental - Disco

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Termine / Ankündigungen:

22.05.2012

Blutspendeaktion des Roten Kreuzes

von 16.00 bis 20.00 Uhr in der Volksschule

01.06.2012

Restmüllabfuhr

Wochentag: Freitag
Alle Termine