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Fahrtkostenzuschuss Neu – Alle Infos auf einen Blick!
Das Land Kärnten und der Verkehrsverbund Kärnten GmbH sorgen für eine rasche, unbürokratische Abwicklung und Auszahlung Ihre Fahrtkostenzuschusses im Rahmen der Arbeitnehmerförderung. So kommen Sie zu ihrem Fahrtkostenzuschuss im Rahmen der Arbeitnehmerförderung.
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Befristeter Führerschein ab 2013
Ab 19. Jänner 2013 wird der unbefristete Führerschein abgeschafft. Er muss dann alle 15 Jahre neu ausgestellt werden. Tauscht man seinen Papierführerschein bis 18. Jänner 2013 in eine Scheckkarten-Lenkerberechtigung, ist diese dann bis 18. Jänner 2033 gültig.
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Ab 19. Jänner 2013 wird der unbefristete Führerschein abgeschafft. Er muss dann alle 15 Jahre neu ausgestellt werden. Tauscht man seinen Papierführerschein bis 18. Jänner 2013 in eine Scheckkarten-Lenkerberechtigung, ist diese dann bis 18. Jänner 2033 gültig.
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AK-Tipps zur Krankenversicherung: Antrag auf Befreiung der Rezeptgebühren stellen
Die Rezeptgebühr beträgt seit 1. Jänner 5,15 Euro. Das kann für Personen mit niedrigem Einkommen und/oder chronisch Kranken zu einer echten finanziellen Belastung werden. Vielen sind die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Gebühr nicht bekannt. Die AK-Sozialrechtsexperten stehen Versicherten mit Rat und Tat zur Seite und helfen ihnen damit, Geld zu sparen.
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Die Rezeptgebühr beträgt seit 1. Jänner 5,15 Euro. Das kann für Personen mit niedrigem Einkommen und/oder chronisch Kranken zu einer echten finanziellen Belastung werden. Vielen sind die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Gebühr nicht bekannt. Die AK-Sozialrechtsexperten stehen Versicherten mit Rat und Tat zur Seite und helfen ihnen damit, Geld zu sparen.
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Firma Mahle sucht Lehrlinge am Standort St. Michael ob Bleiburg
Wegweisende Ideen brauchen Menschen, die sie nach vorne bringen. Bis ans Ziel und darüber hinaus. Genau so ist MAHLE. Gehen auch Sie mit neuen Ideen an den Start und beginnen eine Technische Lehre bei der Mahle Filtersysteme Austria GmbH. am Standort St. Michael ob Bleiburg.
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Was ist neu im Jahr 2012?
Das Bundeskanzleramt stellt auf HELP.gv.at heuer bereits zum zweiten Mal das Service "Was ist neu im Jahr ...?" zur Verfügung. Dieses Service verschafft einen Überblick über die für das jeweils kommende Jahr bereits beschlossenen zentralen Rechtsänderungen.
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Anrainerinformation über Pflichten im Winter
Nicht nur die Gemeinde, sondern auch die Bürger haben eine Pflicht, die Gehwege vor ihren Häusern von Verunreinigungen und Schnee freizuräumen und bei Glatteis entsprechend zu streuen. Wenn Bürger die Gehsteige vor ihrem Haus nicht räumen und bei entsprechend gefährlichen Verhältnissen nicht streuen, haften auch sie. Auch, wenn die Gemeinde die Liegenschaft aus arbeitstechnischen Gründen mitbetreut, so muss festgestellt werden, dass sich daraus kein Rechtsanspruch ableitet.
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Nicht nur die Gemeinde, sondern auch die Bürger haben eine Pflicht, die Gehwege vor ihren Häusern von Verunreinigungen und Schnee freizuräumen und bei Glatteis entsprechend zu streuen. Wenn Bürger die Gehsteige vor ihrem Haus nicht räumen und bei entsprechend gefährlichen Verhältnissen nicht streuen, haften auch sie. Auch, wenn die Gemeinde die Liegenschaft aus arbeitstechnischen Gründen mitbetreut, so muss festgestellt werden, dass sich daraus kein Rechtsanspruch ableitet.
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Winterdienst in der Gemeinde St. Margareten im Rosental
Bei der Schneeräumung und Salz- bzw. Splittstreuung ist es nicht immer leicht, den Winterdienst für alle zeitgerecht durchzuführen. Eine Schneeräumung im gesamten Gemeindegebiet erfordert einen enormen Zeitaufwand. Erfahrungsgemäß kann mit der Schneeräumung erst begonnen werden, wenn eine entsprechende Schneemenge gefallen ist.
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AK rät: Vor Schivergnügen Versicherungsschutz prüfen
Die Weihnachtsferien stehen an und damit auch das Schivergnügen. Durch einen Sturz kann der Pistenspaß aber ein jähes Ende finden und die Bergung, etwa durch den Rettungshubschrauber, immens teuer werden. Die AK rät daher, bestehende Versicherungen auf deren genauen Umfang und Schutz zu prüfen und eventuelle Lücken mit einer Zusatzversicherung zu decken!
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Die Weihnachtsferien stehen an und damit auch das Schivergnügen. Durch einen Sturz kann der Pistenspaß aber ein jähes Ende finden und die Bergung, etwa durch den Rettungshubschrauber, immens teuer werden. Die AK rät daher, bestehende Versicherungen auf deren genauen Umfang und Schutz zu prüfen und eventuelle Lücken mit einer Zusatzversicherung zu decken!
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AK informiert: AK-Arbeitszeitkalender jetzt bestellen!
„Bekomme ich alles, was mir zusteht?“ – Eine gängige Frage in der Rechtsberatung der AK. Viel zu oft müssen die AK-Experten feststellen, dass das nicht der Fall ist. Die Angaben rund um gearbeitete Stunden weichen oft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern voneinander ab. „Wenn es vor Gericht geht, dann zählen nur Beweise“, informiert die AK und unterstützt Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitaufzeichnung mit einem kostenlosen Arbeitszeitkalender.
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„Bekomme ich alles, was mir zusteht?“ – Eine gängige Frage in der Rechtsberatung der AK. Viel zu oft müssen die AK-Experten feststellen, dass das nicht der Fall ist. Die Angaben rund um gearbeitete Stunden weichen oft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern voneinander ab. „Wenn es vor Gericht geht, dann zählen nur Beweise“, informiert die AK und unterstützt Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitaufzeichnung mit einem kostenlosen Arbeitszeitkalender.
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Vignette 2012 – gültig von 1.12.2011 bis 31.1.2013
Die „alte“ Vignette verliert ihre Gültigkeit am 31. Jänner 2012. Dennoch empfiehlt es sich, rechtzeitig vorzusorgen und die neue Vignette zu kleben. Fehlt im Zuge einer Überprüfung der Mautpflicht eine gültige, korrekt geklebte Vignette an der Windschutzscheibe, so erfolgt die Aufforderung zur Zahlung einer Ersatzmaut in Höhe von 120,- Euro für mehrspurige Kfz bzw. 65,- Euro für einspurige Kfz.
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