Aktuelles
Kärntner Wohnbauförderung Neu
Seit 1. April 2010 gelten die neuen Förderrichtlinien des Landes für den Neubau und die Althaussanierung. Für zukünftige Bauherren ist es wichtig, die neuen Fördermöglichkeiten optimal auszunützen. Nachstehend finden Sie eine Kurzfassung der neuen Wohnbauförderungsrichtlinien (Althaussanierung, Neubau) die uns von Herrn Mag. Triebel, Obmann Verein Energieforum Kärnten, zur Verfügung gestellt wurden.
Althaussanierung
Die neue Althaussanierung zielt darauf ab, dass Gebäude wärmetechnisch sehr gut saniert werden. Es gelten strengere Regeln, hinsichtlich der Qualität der Bauteile. Die höchsten Förderungen gibt es für Gebäude im historischen Siedlungskern (+20%, bezogen auf den normalen Fördersatz). Die umfassende energetische Sanierung im Ortskern bringt bestenfalls 60% an Förderung und umfasst drei Maßnahmen (Fenstertausch, Vollwärmeschutz, Dämmung von Decken oder Heizungstausch). Bei Erreichen eines entsprechend guten Heizwärmebedarfes kann man € 48.000,-, bei Passivhausstandard sogar € 60.000,- an Kosten veranschlagen. Sonst bleibt es bei den € 36.000,- an Kosten, die man alle fünf Jahre einbringen kann. Gefördert wird auch der Heizungstausch, nur Ölheizungen fallen aus der neuen Förderung. Dafür wird eine Förderung für Photovoltaikanlagen angeboten. Wichtig ist auch, dass zukünftig keine reinen Materialrechnungen gefördert werden. Die Kosten der Energieberatung werden in der Höhe von € 350,- refundiert.
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Kurzinformation Althaussanierung
Neubau
Auch die neue Förderung für den Neubau zielt darauf ab, dass Gebäude zukünftig wärmetechnisch sehr gut gebaut werden. Die Basisförderung beträgt zwischen € 400,- und € 625,- pro förderbaren Quadratmeter und richtet sich nach dem Heizwärmebedarf bezogen auf die Geometrie des Hauses. Gebäude mit einem Heizwärmebedarf von über 45 kWh/(m².a) sind nicht förderfähig. Zur Basisförderung gibt es Zusatzförderbeträge für spezielle Maßnahmen (z.B. Historisches Siedlungszentrum € 5.000,-, Niedertemperaturheizung € 1.000,-, Jungfamilie € 7.500,- usw.). Die Einkommensgrenzen haben sich nicht verändert und auch die förderbare Fläche pro Familienmitglied ist gleich geblieben. Die gewünschte Größe des Hauses beträgt max. 130m². Baut man größer, gibt es Abzüge.
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Kurzinformation Neubau
Förderungen optimal ausnutzen
Nur der Energieberater kann ein Bauprojekt im Rahmen der Energieausweiserstellung fördertechnisch optimieren. Mit seiner Hilfe ist es möglich, eventuell auch andere Förderungen (Heizungsdirektförderung, ev. Bundesförderung bei teilweiser gewerblicher Nutzung..) in Anspruch zu nehmen. Deshalb sollte eine der ersten Maßnahmen sein, sich von einem Energieberater beraten zu lassen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie
Amt der Kärntner Landesregierung
Abt. 4, UAbt. Wohnungs- und Siedlungswesen
Mießtaler Straße 6
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Tel: 050 536 30442
Fax: 050 536 30440
Email:
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Internet:
www.wohnbau.ktn.gv.at
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