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Aktuelles

Kärntner Wohnbauförderung Neu

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Althaussanierung

Die neue Althaussanierung zielt darauf ab, dass Gebäude wärmetechnisch sehr gut saniert werden. Es gelten strengere Regeln, hinsichtlich der Qualität der Bauteile. Die höchsten Förderungen gibt es für Gebäude im historischen Siedlungskern (+20%, bezogen auf  den normalen Fördersatz). Die umfassende energetische Sanierung im Ortskern bringt bestenfalls 60% an Förderung  und umfasst drei Maßnahmen (Fenstertausch, Vollwärmeschutz, Dämmung von Decken oder Heizungstausch). Bei Erreichen eines entsprechend guten Heizwärmebedarfes kann man € 48.000,-, bei Passivhausstandard sogar € 60.000,- an Kosten veranschlagen. Sonst bleibt es bei den € 36.000,- an Kosten, die man alle fünf Jahre einbringen kann.  Gefördert wird auch der Heizungstausch, nur Ölheizungen fallen aus der neuen Förderung. Dafür wird eine Förderung für Photovoltaikanlagen angeboten. Wichtig ist auch, dass zukünftig keine reinen Materialrechnungen gefördert werden.  Die Kosten der Energieberatung werden in der Höhe von € 350,- refundiert.

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Kurzinformation Althaussanierung

Neubau

Auch die neue Förderung für den Neubau zielt darauf ab, dass Gebäude zukünftig  wärmetechnisch sehr gut gebaut werden. Die Basisförderung beträgt zwischen € 400,- und € 625,- pro förderbaren Quadratmeter und richtet sich nach dem Heizwärmebedarf bezogen auf die Geometrie des Hauses.  Gebäude mit einem Heizwärmebedarf von über 45 kWh/(m².a) sind nicht förderfähig. Zur Basisförderung gibt es Zusatzförderbeträge für spezielle Maßnahmen (z.B. Historisches Siedlungszentrum € 5.000,-, Niedertemperaturheizung € 1.000,-, Jungfamilie € 7.500,- usw.).  Die Einkommensgrenzen haben sich nicht verändert und auch die förderbare Fläche pro Familienmitglied ist gleich geblieben. Die gewünschte Größe des Hauses beträgt max. 130m². Baut man größer, gibt es Abzüge.

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Kurzinformation Neubau

Förderungen optimal ausnutzen

Nur der Energieberater kann ein Bauprojekt im Rahmen der Energieausweiserstellung fördertechnisch optimieren.  Mit seiner Hilfe ist es möglich, eventuell auch andere Förderungen  (Heizungsdirektförderung, ev. Bundesförderung bei  teilweiser gewerblicher Nutzung..) in Anspruch zu nehmen.  Deshalb sollte eine der ersten Maßnahmen sein, sich von einem Energieberater beraten zu lassen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie

Amt der Kärntner Landesregierung
Abt. 4, UAbt. Wohnungs- und Siedlungswesen
Mießtaler Straße 6
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Tel:  050 536 30442
Fax: 050 536 30440
Email: post.wohnbau@ktn.gv.at
Internet: www.wohnbau.ktn.gv.at

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Dienstag, 22.05.2012
Muttertagsfahrt des Seniorenbundes

Donnerstag, 07.06.2012
Fronleichnams - Festmesse mit Prozession in St. Margareten

Samstag, 09.06.2012
SV St. Margareten im Rosental - Disco

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22.05.2012

Blutspendeaktion des Roten Kreuzes

von 16.00 bis 20.00 Uhr in der Volksschule

01.06.2012

Restmüllabfuhr

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