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Aktuelles
Fahrtkostenzuschuss Neu – Alle Infos auf einen Blick!
Wer wird gefördert?
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihren Hauptwohnsitz in Kärnten haben
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die 2011 in einem Dienstverhältnis gestanden sind (auch freies Dienstverhältnis)
- Das steuerpflichtige Einkommen darf € 24.000,-/Jahr (Jahreslohnzettel Ziffer 245) nicht übersteigen.
Allgemeine Infos
- Beschränkt sich der Anspruch nur auf einen Teil des Kalenderjahres, wird der Fahrtkostenzuschuss anteilmäßig gewährt.
- Bei mindestens 50 Prozent Gehbehinderung erhöht sich die Förderung um 20 Prozent.
- Alleinverdienerinnen und Alleinverdiener: monatlicher Abschlag von der Bemessungsgrundlage (Ziffer 245) in der Höhe von € 300,- und für jedes weitere Kind € 150,-
- Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher: monatlicher Abschlag von der Bemessungsgrundlage (Ziffer 245) in der Höhe von € 150,- für jedes Kind
Erforderliche Unterlagen
- Jahreslohnzettel 2011 oder Einkommenssteuerbescheid 2011 (bei selbstständiger Tätigkeit nicht älter als 2 Jahre)
- Meldezettel: bei Wohnsitzwechsel im Jahr 2011 oder 2012
- Bis zu 12 Verbund-Monatskarten im Original oder eine Kopie von der namentlich ausgestellten Verbund-Jahreskarte
- Gegebenfalls Behindertenpass (Kopie) bei mindestens 50 % Gehbehinderung
- Gegebenenfalls Nachweis für: Unzumutbarkeit Benützung Öffentlicher Verkehr, großer Pendlerpauschale, Alleinverdiener, Alleinerzieher etc.
Wie hoch kann die Förderung ausfallen?
Für Tagespendler:
Für Tagespender, wenn der öffentliche Verkehr nicht zumutbar ist:
Förderungen für Lehrlinge, Mautkosten, berufstätige Abendschülerinnen und Abendschüler sowie Wochenpendler finden Sie in den Richtlinien unter Fahrtkostenzuschuss auf
www.kaerntner-linien.at
Die Antragsfrist für den Fahrtkostenzuschuss 2011 läuft bis 31. Oktober 2012
Sie haben Fragen zum Fahrtkostenzuschuss?
Am Info-Telefon (0463/318 480) werden sie von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16 Uhr und freitags bis12 Uhr umfassend beraten.
Sämtliche Infos sowie die erforderlichen Anträge als Download finden Sie auf
www.kaerntner-linien.at
Quellenangabe
Folder Fahrtkostenzuschuss Neu
der Kärntner Landesregierung

















