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Aktuelles
Befristeter Führerschein ab 2013
Seit 1. März 2006 werden in Österreich nur mehr Scheckkartenführerscheine ausgegeben.
Bei gültigen Papier- und Scheckkartenführerscheinen besteht keine Umtauschverpflichtung, ein freiwilliger Umtausch ist allerdings möglich, dabei bleiben unbefristete Führerscheine auch weiterhin bis 18. Jänner 2033 gültig. Immer wieder sind Rundmails mit anderslautenden Informationen im Umlauf, diese sind unrichtig und falsch.
ACHTUNG
Folgende Führerscheine bleiben bis 18. Jänner 2033, d.h. noch ungefähr 20 Jahre, gültig:
- Papier- und Scheckkartenführerscheine für die Klassen A (Motorrad) und B (Pkw), die bisher ausgestellt wurden
- Papier- und Scheckkartenführerscheine für die Klassen A (Motorrad) und B (Pkw), die bis 18. Jänner 2013 ausgestellt werden
Voraussetzung für die Beibehaltung der Gültigkeit bis 2033 ist, dass Namen und Daten im Führerschein noch lesbar sind und die Betreffende/der Betreffende auf dem Foto eindeutig erkennbar ist.
Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Jänner 2013 ausgestellt werden, sind, vergleichbar den Reisepässen, für die Dauer von 15 Jahren befristet. Die Befristung soll dazu beitragen, dass das Foto im Führerschein dem gegenwärtigen Aussehen der Betreffenden/des Betreffenden entspricht und ihn eindeutig erkennen lässt.
Anlässlich der Fristverlängerung finden keine ärztlichen Untersuchungen oder Fahrprüfungen statt.
Die Bearbeitung dauert rund drei Tage. Man erhält entweder einen Übergangs-Führerschein oder, wenn eine Reise ins Ausland ansteht, behält man seinen Führerschein, den man dann nochmal bei der Behörde austauschen muss.
Zusammenfassung
Papier- und Scheckkartenführerscheine für die Klassen A und B, die bis 18. Jänner 2013 ausgestellt werden bzw. wurden, bleiben bis 18. Jänner 2033 gültig. Ab 19. Jänner 2013 ausgestellte Scheine sind auf 15 Jahre befristet.
Ärztliche Untersuchungen oder Fahrprüfungen werden für eine Fristverlängerung nicht vorgenommen.
Für den Tausch geht man mit dem alten Führerschein und einem neuen Passfoto zur Bezirkshauptmannschaft oder Bundespolizeidirektion - unabhängig vom Wohnort. Die Ausstellung kosten 49,50 Euro.
Tipp
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie bietet häufig gestellte Fragen und Antworten zum Scheckkartenführerschein an.
Quellenangabe
www.help.gv.at

















