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Aktuelles

Informationen zum Heizkostenzuschuss Neu

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Antragsfrist

Die Antragsfrist für den Heizkostenzuschuss wurde verkürzt und vorverlegt und ist jetzt vom 15. Juli bis 31. Oktober 2010. Bitte beachten Sie, dass verspätet eingereichte Anträge seitens des Landes ausnahmslos nicht mehr entgegen genommen werden. Weiters ist die Vorlage von Heizkostenrechnungen nicht mehr erforderlich. Der Besitz eines Fruchtgenussrechtes (z. B. Deputat auf Heizmaterial) ist für die Gewährung eines Heizkostenzuschusses nicht mehr relevant.

Höhe des Heizkostenzuschusses und Einkommensgrenzen

Der Heizkostenzuschuss beträgt € 150,- bzw. € 80,- wobei nachstehende Einkommensgrenzen nicht überschritten werden dürfen. Die Einkommensgrenzen sind Nettobeträge, Grundsätzlich ist von der Einkommenssituation bei der Antragstellung auszugehen. Sonderzahlungen sind bei der Ermittlung der Einkommensgrenzen nicht zu berücksichtigen. Innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft sind alle Einkünfte zusammenzurechnen. Nicht als Einkünfte gelten Familienbeihilfen und Pflegegelder. Bei EinkommensbezieherInnen in der Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes wird die Wohnbeihilfe nach dem Kärntner Wohnbauförderungsgesetz nicht als Einkommen gerechnet sonst zu 50 %

 Heizkostenzuschuss € 150,--  Einkommensgrenze monatlich Euro
 Alleinstehende / Alleinerzieherinnen  € 745,--
 Bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen  € 1.116,--
 Zuschlag für jede weitere Person  € 98,-
 Heizkostenzuschuss € 80,--  Einkommensgrenze monatlich Euro
 Alleinstehende / Alleinerzieherinnen  € 1.040,--
 Bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen  € 1.430,--
 Zuschlag für jede weitere Person  € 98,--

Antragseinbringung

Die Anträge für den Heizkostenzuschuss 2010/2011 können bei folgenden Stellen eingebracht werden:

  • Beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt / Magistrat
  • Beim Bürgerbüro des Amtes der Kärntner Landesregierung, Arnulfplatz 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
  • Beim Amt der Kärntner Landesregierung, Abt.. 13, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Auszahlung des Heizkostenzuschusses

Leider darf die Auszahlung des Heizkostenzuschusses, wie es in der Vergangenheit üblich und bürgerfreundlich war, nicht mehr durch Gemeinden erfolgen. Dh.: Der Heizkostenzuschuss wird Ihnen seitens des Landes überwiesen bzw. ausbezahlt und die Gemeinden refundieren dem Land die Kosten zu 52 %. Somit setzt sich der Heizkostenzuschuss aus folgenden Mitteln zusammen:

   52 % Zuschuss Gemeinden  48 % Zuschuss des Landes Kärnten
 Heizkostenzuschuss € 150,--  € 78,--  € 72,--
 Heizkostenzuschuss € 80,--  € 41,60  € 38,40

Download
Antrag Heizkostenzuschuss 2010/2011

Der Bürgermeister


(Wolte Lukas)

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