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Wasserbezugsgebühren
Für die Bereitstellung und für die Möglichkeit der Benützung der Gemeindewasserversorgungsanlage ist eine Bereitstellungsgebühr, für die tatsächliche Inanspruchnahme der Gemeindewasserversorgungsanlage ist eine Benützungsgebühr zu entrichten.
Höhe der Abgabe
| Abgabengegenstand | Höhe inkl. 10 % Mwst. |
| Bereitstellungsgebühr*) | € 30,00 (jährlich) |
| Benützungsgebühr | € 0,70 je m³ |
*) Die Bereitstellungsgebühr ist für jene Grundstücke zu entrichten, für die ein Anschlussauftrag oder ein Anschlussrecht eingeräumt wurde.
Letzte Änderung der Abgabe: 20.12.2010
Download
Wasserbezugsgebührenverordnung, pdf, 37 KB
Link
Kärntner Gemeindewasserversorgungsgesetz - K-GWVG

















