Gemeinde St. Margareten
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Wasserbezugsgebühren

Abgabengegenstand

Für die Bereitstellung und für die Möglichkeit der Benützung der Gemeindewasserversorgungsanlage ist eine Bereitstellungsgebühr, für die tatsächliche Inanspruchnahme der Gemeindewasserversorgungsanlage ist eine Benützungsgebühr zu entrichten.

Höhe der Abgabe

 

 Abgabengegenstand  Höhe inkl. 10 % Mwst.
 Bereitstellungsgebühr*)  € 30,00 (jährlich)
 Benützungsgebühr  € 0,70 je m³

*) Die Bereitstellungsgebühr ist für jene Grundstücke zu entrichten, für die ein Anschlussauftrag oder ein Anschlussrecht eingeräumt wurde.

Letzte Änderung der Abgabe: 20.12.2010

Download
Wasserbezugsgebührenverordnung, pdf, 37 KB

Link
Kärntner Gemeindewasserversorgungsgesetz - K-GWVG

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