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Wasseranschlussbeitrag
Zur Deckung der Kosten der Errichtung der Gemeindewasserversorgungsanlage
St. Margareten im Rosental wird ein Wasseranschlussbeitrag (Ergänzungsbeitrag, Nachtragsbeitrag) vorgeschrieben.
Höhe der Abgabe (Beitragssatz)
Je Bewertungseinheit nach dem Kärntner Gemeindewasserversorgungsgesetz € 1.950,00
Berechnungsbeispiel:
(Wohnhaus mit 150 m² Wohnnutzfläche sind 1,5 Bewertungseinheiten x € 1.950,00 Beitragssatz ergibt einen Wasseranschlussbeitrag von € 2.925,00)
Letzte Änderung der Abgabe: 20.12.2010
Download
Wasseranschlussbeitragsverordnung, pdf, 363 KB
Link
Kärntner Gemeindewasserversorgungsgesetz - K-GWVG

















