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Stutenumlage
Für jede in der Gemeinde, in einem Zuchtbuch eingetragene Stute ist vom Halter dieser Stute ein Stutenumlage zu entrichten.
Höhe der Abgabe
€ 36,00 jährlich
Letzte Änderung der Abgabe: 20.12.2005
Download
Stutenumlagenverordnung (pdf. 55 KB)

















