Gemeinde St. Margareten
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Stutenumlage

Gegenstand der Abgabe

Für jede in der Gemeinde, in einem Zuchtbuch eingetragene Stute ist vom Halter dieser Stute ein Stutenumlage zu entrichten.

Höhe der Abgabe

€ 36,00 jährlich

Letzte Änderung der Abgabe: 20.12.2005

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Stutenumlagenverordnung (pdf. 55 KB)

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