Gemeinde St. Margareten
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Vergnügungssteuer

Abgabenbgegenstand

Der Vergnügungssteuer unterliegen

  • Veranstaltungen, für die das Kärntner Veranstaltungsgesetz in seiner jeweiligen Fassung gilt;
  • Filmvorführungen, die aufgrund des Kinogesetzes in seiner jeweiligen Fassung einer Berechtigung bedürfen;
  • die Veranstaltung von Glückspielen

Höhe der Abgabe

Bei Veranstaltungen (Bälle, Musikveranstaltungen, Zeltfeste und ähnliches): 15 % des Eintrittsgeldes

Bei sonstigen abgabepflichtigen Veranstaltungen: siehe Verordnung

Letzte Änderung der Abgabe: 04.12.2001

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Vergnügungssteuerverordnung (pdf, 66,5 KB)

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