Gemeinde St. Margareten
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Pauschalierte Ortstaxe

Abgabengegenstand

Gemäß § 4 Abs. 4 des Orts- und Nächtigungstaxengesetzes haben die Eigentümer von Ferienwohungen eine pauschalierte Ortstaxe zu entrichten. Die pauschalierte Ortstaxe ergibt sich aus der Vervielfachung der im Gemeindegebiet jeweils im Jahresdurchschnitt zu entrichtende Abgabe mit einer durchschnittlichen Nächtigungszahl; diese beträgt bei einer Wohnnutzfläche  der Ferienwohnung bis zu 60 m² 100, von mehr als 60 m² bis 100 m² 150 und von mehr als 100 m² 200.

Höhe der Abgabe

 Wohnungsgröße  durchschnittliche Nächtigungszahl  Höhe der Abgabe (jährlich)
 bis zu 60 m²  100  € 50,00
 von mehr als 60 m² bis  zu 100 m²  150  € 75,00
 über 100 m²  200  € 100,00

Definition Ferienwohnung

Eine Ferienwohnung ist eine Wohnung oder sonstige Unterkunft in Gebäuden oder baulichen Anlagen, die nicht der Deckung eines Wohnbedarfes im Mittelpunikt der Lebensbeziehungen, sondern überwiegend während der Ferienzeit, des Wochenendes, des Urlaubes, der Ferien, saisonal oder auch nur zeitweise als Wohnstätte (Zweitwohnsitz) dient.

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Orts- und Nächtigungstaxenverordnung

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