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Orts- und Nächtigungstaxe
| Abgabe | Höhe der Abgabe pro Nächtigung |
| Ortstaxe | € 0,50 |
| Nächtigungstaxe | € 0,50 |
Kinder unter 16 Jahren sind von der Abgabe befreit.
Letzte Änderung der Abgabe: 01.12.2006
Information:
Die Ortstaxe wird auf Grund einer Verordnung der Gemeinde eingehoben und verbleibt bei der Gemeinde
Die Nächtigungstaxe wird auf Grund landesgesetzlicher Bestimmungen für das Land eingehoben und wird auch an dieses abgeliefert
Download
Ortstaxenverordnung

















