Gemeinde St. Margareten
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Orts- und Nächtigungstaxe

Höhe der Abgabe
 Abgabe  Höhe der Abgabe pro Nächtigung
 Ortstaxe  € 0,50
 Nächtigungstaxe  € 0,50

Kinder unter 16 Jahren sind von der Abgabe befreit.

Letzte Änderung der Abgabe: 01.12.2006

Information:
Die Ortstaxe wird auf Grund einer Verordnung der Gemeinde eingehoben und verbleibt bei der Gemeinde
Die Nächtigungstaxe wird auf Grund landesgesetzlicher Bestimmungen für das Land eingehoben und wird auch an dieses abgeliefert

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Ortstaxenverordnung

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