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Kommunalsteuer
Der Kommunalsteuer unterliegen die Arbeitslöhne, die jeweils in einem Kalendermonat an die Dienstnehmer einer im Inland gelegenen Betriebsstätte des Unternehmens gewährt worden sind.
Bemessunggrundlage
Die Kommunalsteuer beträgt 3 % der Bemessungsgrundlage und ist vom Unternehmer für jedes Kalendermonat selbst zu berechnen und bis zum 15. des darauf folgenden Monates an die Gemeinde zu entrichten.
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