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Kanalbenützungsgebühren
Für die Bereitstellung und für die Möglichkeit der Benützung der Kanalisationsanlage ist eine Bereitstellungsgebühr, für die tatsächliche Inanspruchnahme der Kanalisationsanlage eine Benützungsgebühr, zu entrichten.
Höhe der Abgaben
| Abgabengegenstand | Höhe inkl. 10 % Mwst. |
| Bereitstellungsgebühr | € 127,00 je Bewertungseinheit |
| Benützungsgebühr |
€ 1,65 je m³ Wasserverbrauch lt. Wasserzähler |
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Information
Kann der Abwasseranfall nicht im Wege des Wasserverbrauches genau ermittelt werden, da der Wasserverbrauch nicht oder nicht zur Gänze durch einen geeichten Wasserzähler ermittelt werden kann, so findet eine Pauschalierung insoweit statt, dass ein Abwasseranfall von 132 m³ pro Bewertungseinheit und Jahr nach dem Gemeindekanalisationsgesetz angenommen wird. Dieser pauschalierte Abwasseranfall wird mit dem Gebührensatz vervielfacht.
Letzte Änderung der Abgabe: 19.12.2011
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Kanalbenützungsgebührenverordnung
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