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Hundeabgabe
Das Halten von Hunden unterliegt aufgrund bundesgesetzlicher bzw. landesgesetzlicher Ermächtigung der Hundeabgabe.
Höhe der Abgabe (jährlich zu entrichten)
| Bezeichnung der Abgabe | Höhe der Abgabe |
| Wachhunde | € 14,53 |
| Hunde die in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden | € 14,53 |
| für alle übrigen Hunde | € 14,53 |
| Kostenersatz für Hundemarke | € 2,50 |
Letzte Änderung der Abgabe: 04.12.2001
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Information
Ausnahmen von der Abgabepflicht sind in der Hudeabgabenverordnung angeführt.
Die Hundehalter sind zur Anmeldung des Hundes verpflichtet. Die Anmeldung eines oder mehrerer Hunde kann auch mit diesem Onlineformular erfolgen.
Download
Hundeabgabenverordnung
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