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Grundsteuer
Der Grundsteuer unterliegt der inländische Grundbesitz
Grundbesitz ist:
1. das land- und forstwirtschaftliche Vermögen
2. das Grundvermögen
3. das Betriebsvermögen, soweit es in Betriebsgrundstücken besteht
Höhe der Abgabe (Hebesatz)
| für land- und forstwirtschaftliche Betriebe | 500 v. H. des Grundsteuermessbetrages |
| für Grundstücke | 500 v. H. des Grundsteuermessbetrages |
Information
Der Grundsteuermessbetrag wird vom Finanzamt im Rahmen der Erlasssung des Einheitswert- bzw. Fesstellungsbescheides festgelegt.
Berechnungsbeispiel
(Grundsteuermessbetrag x 5 = Grundsteuer pro Jahr)
Letzte Änderung des Grundsteuer - Hebesatzes: 09.03.1992
Download
Grundsteuer - Hebesatzverordnung
Onlineformular
Grundsteuerbefreiungsantrag

















