Gemeinde St. Margareten
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Grundsteuer

Steuergegenstand

Der Grundsteuer unterliegt der inländische Grundbesitz
Grundbesitz ist:
1. das land- und forstwirtschaftliche Vermögen
2. das Grundvermögen
3. das Betriebsvermögen, soweit es in Betriebsgrundstücken besteht

Höhe der Abgabe (Hebesatz)

 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe  500 v. H. des Grundsteuermessbetrages
 für Grundstücke  500 v. H. des Grundsteuermessbetrages

Information
Der Grundsteuermessbetrag wird vom Finanzamt im Rahmen der Erlasssung des Einheitswert- bzw. Fesstellungsbescheides festgelegt.
Berechnungsbeispiel
(Grundsteuermessbetrag x 5 = Grundsteuer pro Jahr)

Letzte Änderung des Grundsteuer - Hebesatzes: 09.03.1992

Download
Grundsteuer - Hebesatzverordnung

Onlineformular
Grundsteuerbefreiungsantrag

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