Gemeinde St. Margareten
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Tourismusabgabe

Abgabenpflicht

Die selbstständig Erwerbstätigkeiten (natürliche und juristische Personen, Personengemeinschaften), die aus dem Tourismus Nutzen ziehen und Einkünfte gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 und 6 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400, erzielen, haben eine jährliche Tourismusabgabe zu leisten.

Die Höhe der Abgabe beträgt
für den Abgabepflichtigen in Gemeinden mit Nächtigungen je Einwohner:
der Abgabengruppe: bis zu 40 Nächtigungen je Einwohner

 Abgabengruppe

 Höhe der Abgabe in ‰ des Umsatzes

 A

 3,58

 B

 2,18

 C

 1,15

 D

 0,71

 E

0,58

 F

 0,38

 G

 0,29

Die Definition der Abgabengruppen ist im Kärntner Tourismusabgabegesetz- K-TAG geregelt. Die Kundmachung der Gemeinde St. Margareten im Rosental über die Nächtigungszahl je Einwohner für 2010 können Sie nachfolgend als pdf. Datei herunterladen.

Linktipp
Kärtner Tourismusabgabegesetz - K-TAG

Download
Kundmachung 2011 - Nächtigungszahl je Einwohner, pdf, 57 KB

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