Gemeinde St. Margareten
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Deckumlage

Für jedes belegfähige weibliche Rind, das in dem der Einhebung der Umlage vorangegangenen Kalenderjahr nicht der künstlichen Besamung zugeführt wurde und nachweislich nicht für die Kalbinenmast bestimmt ist und das am 3. Dezember dieses Kalenderjahres im Gemeindegebiet gehalten worden ist, ist eine Deckumlage zu entrichten.

Höhe der Abgabe

Die Deckumlage für jedes belegfähige weibliche Rind beträgt € 3,60

Letzte Änderung der Abgabe: 20.12.2005

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Deckumlagenverordnung

 

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